Radio Regenbogen gewinnt Klage
Unser Mitglied, das gemeinnützige Radio Regenbogen, sendet wieder in ganz Südostoberbayern.
Beschluss der BLM war rechtswidrig.
Die Absetzung des kulturellen Programms von Radio Regenbogen durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) bei den
Sendern Bayernwelle und Inn-Salzach-Welle war rechtswidrig. Das stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in aller Deutlichkeit fest.
Die Programmstreichung war von der BLM mit angeblich notwendigen coronabedingten Sparmaßnahmen begründet worden.
„Die Programmaussetzung durch die BLM widersprach unter anderem dem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit“,
so der renommierte Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke, und weiter: „Eindeutiger hätte die Entscheidung nicht ausfallen können“.
Geschäftsführer von Radio Regenbogen, Reinhart Knirsch, bedauert darüber hinaus, dass nur die kommerziellen
Sender vom Programm „Neustart Kultur“ profitieren konnten, die kleinen kulturellen Spartenprogramme aber keinen Cent bekamen.
„Durch den Beschluss des Gerichtes ist klar, dass wir wenigstens den vertraglich vereinbarten Anteil aus den
Werbeeinahmen bekommen müssen“, sagt Geschäftsführer Reinhart Knirsch. „Jetzt können wir wieder in die
Zukunft blicken und unsere bayernweit einmaligen Projekte wie
zum Beispiel das Bürgerradio als Spartenprogramm weiterführen und erweitern.
Gerade in Zeiten wie diese ist Kultur und auch die Berichte darüber sehr wichtig.“
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